Empfehlen & Sparen
Lieber Freunde statt Fremde nebenan? Dann such dir deine Nachbarn einfach selbst aus und werde belohnt!
Teile das Gefühl eines sicheren Hafens und hole Freunde oder Kolleg*innen mit an Bord. Nach dem Einzug bekommt ihr beide eine Belohnung – on top zur großartigen Nachbarschaft.
Worauf ihr euch freuen könnt:
250€ Rabatt auf jeweils eine Monatsmiete
So funktioniert's:
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Erzähle deinen Kolleg*innen von HAVENS LIVING
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Teile deine Tenancy ID mit deinen zukünftigen Nachbar*innen
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Sie geben deine ID bei der Online-Buchung im Feld „Neighbors by Choice“ ein
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Nach dem Einzug erhaltet ihr beide jeweils 250 € Rabatt auf eine Monatsmiete
- Werbe 4 weitere Freunde und mach sie zu Nachbarn
Gültig: Einzug bis 15. Oktober 2025
Zu den Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen
§ 1 – Allgemeines
Die „Neighbours by Choice“ Kampagne ist ein Angebot von HAVENS LIVING Berlin Charlottenburg (Vermieterin: IC Berlin OSA S.à r.l.), HAVENS LIVING Frankfurt Bockenheim (Vermieterin: Volta S.à r.l.), HAVENS LIVING Hamburg Altona (Vermieterin: International Campus Hamburg S.à r.l.), HAVENS LIVING Hamburg Hammerbrook (Vermieterin: IC Hamburg WDQ S.à r.l.) sowie der International Campus GmbH („Veranstalter“). Für die Teilnahme an dieser Kampagne gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. HAVENS LIVING ist eine Marke der International Campus GmbH, Blumenstraße 28, 80331 München, Deutschland.
Jedem Mieter des HAVENS LIVING („Empfehlender Bewohner“) steht es frei, „sein“/“ihr“ jeweiliges HAVENS LIVING an Verwandte, Freund*innen und Bekannte („Geworbener“) weiterzuempfehlen, sofern der Geworbene kein Bewohner, ehemaliger Bewohner, Untermieter oder Nachmieter des Empfehlenden Bewohners ist. Bei Abschluss eines wirksamen Mietvertrags zwischen dem Geworbenen und dem jeweiligen HAVENS LIVING Standort des Empfehlenden Bewohners und Einzug des Geworbenen erhalten sowohl der Empfehlende Bewohner als auch der Geworbene jeweils einen Mietnachlass von 250 € auf die nächste Monatskaltmiete des Empfehlenden Bewohners (vorausgesetzt, der Mietvertrag des Empfehlenden Bewohners endet nicht vor Gewährung des Mietnachlasses) beziehungsweise auf die zweite Monatsmiete des Geworbenen.
Jeder Bestandsmieter kann an der Aktion teilnehmen. Die Aktion ist auf ein bestimmtes Kontingent an Buchungen und Nachlässen in den jeweiligen teilnehmenden HAVENS LIVING Objekten beschränkt. Sobald das Kontingent aufgebraucht ist, endet die Aktion.
Eine Barauszahlung des Nachlassbetrags ist ausgeschlossen.
§ 2 – Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Anmeldung erfolgt bei der ersten Buchungsanfrage des Geworbenen durch Eingabe einer Vertragsnummer des Empfehlenden Bewohners in das Feld „Neighbours by Choice“. Der Empfehlende Bewohner muss zum Zeitpunkt der abgeschlossenen Buchung des Geworbenen einen gültigen Mietvertrag mit einer Restvertragslaufzeit von mindestens zwei Monaten haben. Personen, die bereits Untermieter oder Nachmieter von HAVENS LIVING sind, können an der Aktion nicht teilnehmen.
§ 3 – Weitere Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für eine wirksame Teilnahme an der “Neighbours by Choice“ Kampagne ist die Erfüllung der folgenden Teilnahmebedingungen durch den Empfehlenden Bewohner:
· Zum Zeitpunkt der Empfehlung und des Vertragsabschlusses zwischen dem Geworbenen und dem Veranstalter bzw. jeweiligen Vermieter des Empfehlenden Bewohners ist der Empfehlende
Bewohner Mieter in „seinem“ jeweiligen HAVENS LIVING und hat einen gültigen Mietvertrag mit einer Mietdauer bis mindestens zum 30. September 2025.
· Der Empfehlende Bewohner darf seine Vertragsnummer nur an ihm persönlich bekannte Empfänger weitergeben und muss sich vergewissern, dass der Empfänger in die Übermittlung dieser elektronischen Nachrichten eingewilligt hat.
· Der Empfehlende Bewohner ist nicht dazu berechtigt, den Veranstalter zu vertreten. Der Empfehlende Bewohner ist keinesfalls berechtigt, im Namen des Veranstalters Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
· Der Veranstalter missbilligt jede Form einer unlauteren Beeinflussung. Der Empfehlende Bewohner verpflichtet sich, unwahre Angaben und falsche Informationen über HAVENS LIVING Produkte, insbesondere über die Vertragsbedingungen, zu unterlassen. Der Empfehlende Bewohner darf keinen Druck auf den Geworbenen ausüben und keine sonstigen Handlungen vornehmen, die als rechtswidrig angesehen werden könnten, oder ein rechtliches Risiko für den Geworbenen und/oder den Veranstalter darstellen. Mit Ausnahme von Empfehlungs-E-Mails oder Links ist es dem Empfehlenden Bewohner nur dann gestattet, Marken, Warenzeichen, Logos und Produktnamen von HAVENS LIVING zu verwenden, wenn und soweit eine schriftliche Zustimmung vom Veranstalter erteilt wurde.
§ 4 – Falsche Angaben
Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Die Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) führt zum Ausschluss von der Aktion.
§ 5 – Aktion
Jeder Empfehlende Bewohner erhält einen Mietnachlass in Höhe von 250 € für jede erfolgreiche Empfehlung, durch die ein Geworbener im angegebenen Aktionszeitraum einen gültigen Mietvertrag bei HAVENS LIVING abschließt. Auch der Geworbene profitiert, indem er ebenfalls einen Mietnachlass in Höhe von 250 € auf die zweite Monatskaltmiete erhält.
Die Mindestmietdauer für einen Mietvertrag beträgt 6 Monate. Die Mietnachlässe erfolgen an den Geworbenen und an den Empfehlenden Bewohner nach Abschluss eines gültigen Mietvertrages und nach Einzug des Geworbenen. Sowohl der Empfehlende Bewohner als auch der Geworbene können diese Aktion mit allen anderen Kampagnen kombinieren.
Eine Barauszahlung oder Übertragung/Abtretung an bzw. auf andere Personen ist nicht möglich. Diese Aktion ist NUR gültig, wenn ein Mietvertrag über https://havens-living.com abgeschlossen wird. Der Veranstalter hat das Recht, den Aktionszeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern oder zu verkürzen.
§ 6 – Datenschutz
The organizer guarantees the highest possible standard of data protection and complies with all relevant legal provisions. The organizer will not pass on any personal data to third parties or sell address data. Personal data of participants will be stored exclusively for the purposes of this campaign. By participating, the participant expressly consents to the storage and use of the provided personal data for the above-mentioned purposes.
§ 7 – Maßnahmen bei Störungen der Aktion
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus sachlichen Gründen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Aktion nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. Infektion von Computern mit Viren, Software- oder Hardware-Fehler oder andere technische, sachliche oder rechtliche Gründe, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität oder die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion behindern). Der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Aktion in modifizierter Form fortgesetzt werden kann oder ob sie abgebrochen oder vorzeitig beendet werden soll.
§ 8 – Haftung
Der Veranstalter garantiert den höchstmöglichen Datenschutzstandard und beachtet alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben. Der Veranstalter wird die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer ausschließlich für die Zwecke der Kampagne speichern. Der Teilnehmer willigt hiermit ausdrücklich in die Speicherung und Nutzung der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den oben genannten Zweck ein. Hier können Sie mehr über unsere Datenschutzerklärung lesen.
§ 9 – Salvatorische Klausel
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus sachlichen Gründen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Aktion nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. Infektion von Computern mit Viren, Software- oder Hardware-Fehler oder andere technische, sachliche oder rechtliche Gründe, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität oder die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion behindern). Der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Aktion in modifizierter Form fortgesetzt werden kann oder ob sie abgebrochen oder vorzeitig beendet werden soll.
§ 10 – Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten ist je nach Standort des HAVENS LIVING Objekts ausschließlich deutsches, österreichisches bzw. tschechisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.















