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Hier klicken für alle Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen
§ 1 – Allgemeines
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Aktionszeitraum vom 1. Februar bis zum 28. Februar 2026 einen neuen Mietvertrag abschließen.
§ 2 – Teilnahmebedingungen
Teilnehmer dürfen keine aktuellen Mieter von HAVENS LIVING Hamburg Altona, HAVENS LIVING Hamburg Hammerbrook, HAVENS LIVING Frankfurt Bockenheim oder HAVENS LIVING Berlin Charlottenburg sein und müssen einen neuen Mietvertrag mit einem Mietbeginn im Monat Februar oder März 2026 abschließen.
§ 3 – Weitere Teilnahmebedingungen
Teilnehmer müssen einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten und einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten in einem der folgenden Häuser abschließen: HAVENS LIVING Hamburg Altona, HAVENS LIVING Hamburg Hammerbrook, HAVENS LIVING Frankfurt Bockenheim oder HAVENS LIVING Berlin Charlottenburg.
§ 4 – Falsche Angaben
Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen zulässig. Die Angabe falscher oder fremder Daten (wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung usw.) führt zum Ausschluss von der Aktion.
§ 5 – Aktion
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Teilnehmer können bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im angegebenen Aktionszeitraum einen Rabatt von 100 € auf die Monatskaltmiete erhalten, vorausgesetzt, die Bedingungen gemäß §3 sind erfüllt. Dieser Rabatt wird automatisch bei der Onlinebuchung berücksichtigt und ist bereits in den auf der Website angezeigten Mietpreisen sowie in der im Mietvertrag ausgewiesenen Miete enthalten.
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Eine Barauszahlung, Übertragung oder Abtretung des Rabatts an andere Personen ist nicht möglich. Diese Aktion kann mit anderen Aktionen kombiniert werden.
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Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss von der Aktion.
§ 6 – Datenschutz
Der jeweilige Veranstalter gewährleistet den höchstmöglichen Standard beim Datenschutz und beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder ein Verkauf von Adressdaten erfolgt nicht. Die Speicherung der personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Aktion. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Speicherung und Nutzung der angegebenen personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken einverstanden.
§ 7 – Maßnahmen bei Störungen der Aktion
Der jeweilige Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Aktion nicht (mehr) planmäßig durchgeführt werden kann (z. B. durch Virenbefall von Computern, Software- oder Hardwarefehler oder andere technische, tatsächliche oder rechtliche Gründe, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität oder die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinträchtigen). Der jeweilige Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Aktion in geänderter Form fortgesetzt oder abgebrochen bzw. vorzeitig beendet wird.
§ 8 – Haftung
Die Datenübertragung über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der jeweilige Veranstalter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm eingesetzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf die er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie Verlust, Verzögerung, Verschiebung, Veränderung, Manipulation oder Fehlleitung von E-Mails, die ihre Ursache in externen Datennetzen, externen Telefonleitungen oder sonstiger Hardware oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Gleiches gilt für Störungen bezüglich der Eingabe, Erfassung, Übermittlung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze.
Eine Haftung besteht ferner nicht, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort genannten Anforderungen entsprechen und daher vom System nicht akzeptiert oder übernommen werden. Der jeweilige Veranstalter haftet auch nicht im Falle von Diebstahl oder Zerstörung der Systeme oder Datenträger, auf denen die Daten gespeichert sind. Gleiches gilt im Falle einer unbefugten Veränderung oder Manipulation der Daten durch Teilnehmer oder Dritte.
Der jeweilige Veranstalter haftet für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, nur, wenn diese auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der jeweilige Veranstalter auch für fahrlässige Pflichtverletzungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Zweck des Vertrags und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
§ 10 – Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz des jeweiligen Veranstalters.















